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TU-BS

FB Informatik
TU Braunschweig

Prozesse und Methoden beim Testen von Software


Unterstützung von studentischen »Certified Tester« - Prüflingen, die BAföG erhalten

Das German Testing Board (GTB) erstattet auf Antrag ab dem 1.1.2008 allen Studierenden, die BAföG erhalten, die Prüfungsgebühren zum »Certified Tester - Foundation Level«.

Folgendes Vorgehen ist einzuhalten:

Die Studentin bzw. der Student nimmt wie bisher an der Prüfung teil und zahlt die entsprechenden Prüfungsgebühren. Gilt für Prüfungen ab dem 1.1.2008. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht vorgesehen.

Hat sie oder er die Prüfung bestanden und ist sie bzw. er Empfänger von BAföG-Leistung, so besteht die Möglichkeit der Erstattung der Prüfungsgebühren. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Prüfungstag gestellt werden. Eine spätere Erstattung ist nicht möglich.

Die Studentin bzw. der Student richtet einen formlosen Antrag an das GTB und bittet um Erstattung der Prüfungsgebühr.

Dem Antrag sind beizufügen:
  • Beleg, das BAföG erhalten wird (in der Regel durch Kopie des aktuellen BAföG-Bescheids nachzuweisen)
  • Beleg, dass die Prüfung bestanden ist (in der Regel durch Kopie des Zertifikats nachzuweisen)
  • Quittung bzw. Einzahlungsbeleg der Prüfungsgebühr
  • Eigene Kontoangaben zur Überweisung der Erstattung
Der Antrag ist zu richten an:
German Testing Board e.V.
Backoffice
c/o Andrea Kränzlein OFFICE-MANAGEMENT
Koldestrasse 8 b
D- 91052 Erlangen
bzw. an das jeweilige aktuelle Büro (s.u. German Testing Board).

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren besteht nicht. Das GTB behält sich vor, jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen diese Regelung wieder zurückzunehmen.